Berlin Mitte | Olof-Palme-Zentrum
Berlin Mitte | Olof-Palme-Zentrum
Das Gebäude ist ein kompakter, flexibel nutzbarer und klar strukturierter Massivbau, der sich in der äußeren Gestalt in Folge der inneren Nutzungsstruktur in zwei Gebäudeteile gliedert.
Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit des Hauses und der Freiflächen liegt das Erdgeschossniveau auf der Höhe der angrenzenden Straßen. Alle Zu- und Ausgänge des Hauses wurden ebenengleich errichtet. Die barrierefreie Erschließung des Obergeschosses erfolgt über einen behindertengerechten Aufzug.
Café & Treffpunkt
Im Erdgeschoss befinden sich der ca. 186m² große Saal, ein als Café und Treffpunkt nutzbarer Eingangs- und Aufenthaltsbereich mit 45 Sitzplätzen und angrenzendem Tresen- und Küchenbereich, ein Ausstellungsraum mit angrenzendem Lagerraum sowie eine auch für Fahrradreparaturen nutzbare Werkstatt mit Brennofen.
Lehrküche
Die Lehrküche bietet Platz für Gruppen bis zu sechs Personen. Der Saal kann durch mobile, schalldämmende Trennwände in drei nahezu gleiche Nutzungsbereiche geteilt werden, die über separate Zugänge erreichbar sind. Der Saal ist damit für Nutzungen unterschiedlichster Größenordnung und Art geeignet. Die Gruppenräume, der PC-Raum, das Büro und das Materiallager liegen funktionsgerecht im ruhigeren Obergeschoss.
Potsdam - Eiche | Polizeipräsidium Potsdam West
Potsdam - Eiche | Polizeipräsidium Potsdam West
Der Neubau des Polizeipräsidiums Potsdam West ist Teil der Gesamtmaßnahme zur Neuordnung der Polizeiliegenschaft Potsdam Eiche, basierend auf der ebenfalls von Jahn, Mack & Partner erstellten und fortgeschriebenen Rahmenplanung.
Das neu errichtete nicht unterkellerte Gebäude ist ein dreigeschossiger, im Grundriss gewinkelter Massivbau mit einem aufgesetzten Dachgeschoss. Zwischen dem Nord-Süd-Trakt und dem Ost-West-Trakt ist das zentrale Erschließungselement angeordnet, das den Hauptzugang, den Ausgang zur Leitstelle, den Aufzug sowie die zentrale Treppe aufnimmt und an die Mittelflure der zweibündigen Bürotrakte mit Einzelbüros und Nebenräumen anbindet.
Mit dem Ziel der Kommunikationsförderung zwischen den Bediensteten des Präsidiums sind die Büroräume, in Anlehnung an das Maastrichter Modell, durch verglaste Türen und Rahmenelemente zum Flur hin geöffnet. Im Dachgeschoss ist durch Einbau akustisch wirksamer, mobiler Trennwände, ein flexibler dreiteiliger Sitzungssaal für 80 Personen entstanden.
Schönefeld OT Selchow | Messe- und Veranstaltungsgelände am BER
Schönefeld OT Selchow | Messe- und Veranstaltungsgelände am BER
Bebauungspläne 03/10 und 04/12 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Messe- und Veranstaltungsgeländes als Ergänzungsstandort für die Messe Berlin und für ein ergänzendes Ausstellungsgelände/Freigelände am Flughafen BER.
2012 – 2015
Bebauungsplan 04/12 „Veranstaltungsgelände III – Freigelände“
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines ergänzenden Ausstellungsgeländes für das angrenzenden Berlin ExpoCenter Airport auf einer ehemaligen landwirtschaftlichen Fläche. Entwickelt werden soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freigelände“. Leistungsbausteine für den ca. 8 ha großen Planbereich sind die Erstellung des Bebauungsplans sowie Verfahrens- und Steuerungsleistungen
2010 – 2012
Bebauungsplan 03/10 „Veranstaltungsgelände“
Aufgrund verschiedener Planungen des Flughafens musste sich die ILA Berlin Air Show einen neuen Standort am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg suchen. Der Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie führte dazu einen bundesweiten Wettbewerb zur Standortsuche durch. Dem Bewerbungskonzept für den Standort Schönefeld lag die Studie ILA Berlin Air Show – Sicherung des Planungsrechts zugrunde. Die Entscheidung zugunsten des Standorts Schönefeld fiel Anfang Juni 2010. Die Gemeinde Schönefeld beschloss einen Tag später die Aufstellung des Bebauungsplans. Teile der Luftfahrtausstellungen finden auf dem Flughafengelände statt (Static Display Area). Der Flughafenzaun wird in diesem Bereich geöffnet / verschoben. Diese Fläche wurde im Rahmen einer Planänderung genehmigt. Bestimmte Funktionen für die Flughafenfläche werden aber im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen (z.B. Regenwasserrückhaltung und -verbringung). Aufgrund von (landes)politischen Entscheidungen wurde die Planung mehrfach verändert, z. B. Verkehrskonzept und Verlegung einer Landesstraße, Änderungen des Geltungsbereichs, veränderte Planungen für die Regenentwässerung, etc. Im August 2011 wurde eine Baugenehmigung nach § 33 BauGB erteilt.
Beauftragte Leistungen
ILA Berlin Air Show – Sicherung des Planungsrechts, Grundlagenermittlung, Ermittlung der Planungsvorgaben, Vorschlag zur Herbeiführung des Planungsrechts, Vorschlag für die Geltungsbereiche der Bauleitplanung und die Abgrenzung der Flächen für den Antrag auf Planänderung
Bebauungsplan 03/10 „Veranstaltungsgelände Selchow“ der Gemeinde Schönefeld, Leistungsphasen 1 – 5
Grund- und Besondere Leistungen zum Bebauungsplan und zum Grünordnungsplan bzw. Umweltprüfung / Umweltbericht, Baum- und Biotopkartierung, Eingriffsbewertung und -bilanzierung, Eingriffs- und Ausgleichskonzept, FFH Vorprüfung, Eingriffsbewertung und Entwicklung von Konzepten zum Artenschutz im Rahmen der Geländeerschließung außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, Beratung des AG zum städtebaulichen Vertrag, Projektsteuerung zum Bebauungsplan, Grob- und Detailzeitpläne, Formulierung der Leistungsbilder von Gutachten und Mitwirkung an den Vergabeverfahren, Steuerung und Betreuung der Fachgutachter – Koordination, Prüfung und Abstimmungen, Kommunikation mit den Nachbarn, im politischen Raum und Verwaltungsumfeld, Planungsrechtliche Klärung und Steuerung der Verfahren aufgrund der Überplanung planfestgestellter Flächen und Anlagen außerhalb des Flughafens (Landesstraße, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), Mitwirkung zu Fragen und am Verfahren der Planänderung Ausbau Verkehrsflughafen Schönefeld (Static Display Area für das Messe- und Veranstaltungsgelände), Beratung des AG, Mitwirkung an der Planung zur Geländeerschließung und zum Bauantrag, Verfahrensdokumentation
Fassaden- und Baukörperstudien für die Messehallen auf dem Messe- und Veranstaltungsgelände in der Gemeinde Schönefeld
Erstellen des Leistungsbildes für den Gutspark Selchow und weitere Freianlagen / Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf und außerhalb der Kernfläche
Seddiner See | Bebauungspläne zur Sicherung von Wohnbauflächen
Seddiner See | Bebauungspläne zur Sicherung von Wohnbauflächen
Die Gemeinde Seddiner See will sich als Familienstandort mit geeigneten Grundstücken aufstellen. Mit verschiedenen Bebauungsplänen wird die bauliche Entwicklung vorbereitet und gelenkt, der Zersiedlung entgegen gewirkt und der Waldcharakter geschützt.
2012 – 2013
Bebauungsplan „Lärchenweg“
Der B-Plan wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt und dient der planungsrechtlichen Sicherung von Wohnbaugrundstücken im Innenbereich der Gemeinde Seddiner See Ortsteil Neuseddin. Das Vorhaben liegt in einer potenziellen Trinkwasserschutzzone mit umliegenden aktiven Trinkwasserbrunnen und erweitert ein bestehendes Wohngebiet.
Es wurden Begründungszusammenhänge zur Inanspruchnahme von Wald im Sinne des Waldgesetzes formuliert. Die Waldkompensation wurde im Bebauungsplanverfahren geregelt, was einen Antrag auf Waldumwandlung und die Abstimmung einer geeigneten Ersatzmaßnahme im Verfahren mit entsprechendem Koordinationsgeschick beinhaltet. Ebenfalls wurden Maßnahmen zum Trinkwasser- und Bodenschutz festgesetzt.
2012 – 2013
Städtebauliches Konzept und Bebauungsplan „Kähnsdorfer Seeblick“
Die Betriebsaufgabe der ehemaligen Entenfarm in den 1990er Jahren hat auf dem 2ha großen Gelände zu einem städtebaulichen Missstand geführt. Die Altanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Seddiner See waren fast zwei Jahrzehnte eine enorme Altlast und ein Störfaktor. Jahrelang versuchte die Gemeinde, den Standort wieder einer Nutzung zuzuführen.
Jahn, Mack & Partner erarbeitete zunächst ein städtebauliches Entwicklungskonzept für einen attraktiven Wohnstandort, dem sich im weiteren Schritt die planungsrechtliche Sicherung über ein Bebauungsplanverfahren anschloss.
Im Bebauungsplan wurde eine Wohnbaufläche von 2ha festgesetzt, die die Entwicklung von ca. 30 Wohnbaugrundstücken in Seenähe ermöglicht. Die innere Erschließung wird über eine Privatstraße gesichert.
Zur städtebaulichen Einbindung des Gebietes ist das ortstypische Maß der Nutzung bestimmt. Baumpflanzungen sind so festgesetzt, dass sie eine alleeartige Wirkung erzeugen und so das Ortsbild des neuen Wohngebietes im Übergang zum Landschaftsraum prägen werden. Wesentliches städtebauliches Element war der Erhalt eines Teils des Baumbestandes.
2011 – 2013
Städtebauliches Konzept und Bebauungsplan „Kiefernweg“ (Teilung des Bebauungsplanverfahrens)
Basierend auf dem von Jahn, Mack & Partner erarbeiteten städtebaulichen Konzept zur Erweiterung des Wohngebiets „Lindenring“ erfolgte die planungsrechtliche Umsetzung mit einem qualifizierten Bebauungsplan.
Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im Verfahren wurde eine Waldumwandlung gem. § 8 des brandenburgischen Waldgesetzes, eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Fang und die Umsiedlung vorkommender Zauneidechsen sowie die Abstimmung eines geeigneten Ausweichhabitats für die Umsiedlung der Zaunechsen erforderlich.
Für das Heranrücken des Wohnens an das bestehende Gewerbegebiet wurden Schallschutzmaßnahmen analog des erstellten Schallgutachtens festgesetzt (Schallschutzwand und Lärmkontingentierung für gewerbliche Nutzungen).
Der Geltungsbereich wurde zur Verfahrensbeschleunigung der gewerblichen Festsetzungen geteilt und in zwei getrennten Verfahren abgeschlossen (B-Pläne „Kiefernweg I – Gewerbegebiet“, „Kiefernweg II – Wohngebiet)
2011 – 2012
3. Änderung des Bebauungsplans „Mühlenberg – Stückener Straße“
Die Überplanung eines ca. 18ha großen Bereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans „Mühlenberg“ diente der Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes und der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Stellplatzanlage und ein Regenwasserversickerungsbecken.
Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im Verfahren waren eine Waldumwandlung gem. § 8 des brandenburgischen Waldgesetzes und eine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13a Abs. 2 BauGB erforderlich.
2004 – 2005
Rahmenplanung und Bebauungsplan „Lindenring“
Die von Jahn, Mack & Partner erarbeitete Rahmenplanung für den Ortsteil Neuseddin sah für das Gebiet am Lindenring die Entwicklung eines Wohngebietes vor. Die Umwidmung des Gewerbegebietes und planungsrechtliche Sicherung eines 7ha großen allgemeinen Wohngebietes erfolgte über ein Bebauungsplanverfahren mit Umweltprüfung und schalltechnischem Gutachten.
Berlin Mitte | Schulstandort Herbert-Hoover-Oberschule
Berlin Mitte | Schulstandort Herbert-Hoover-Oberschule
Der in der Denkmalliste von Berlin eingetragene Schulstandort Herbert-Hoover-Oberschule, bestehend aus ehemaligen Wohndienstgebäude, Schulgebäude und Sporthalle, wurde zu einer vierzügigen Sekundarschule mit Ganztagsbetrieb um- und ausgebaut. Aufgrund des erhöhten Flächenbedarfs der Schule war es erforderlich, das ehemalige Wohndienstgebäude umzunutzen und in den Schulbetrieb zu integrieren.
Neben den Umbaumaßnahmen zur Umsetzung des Raumprogramms im Wohndienstgebäude wurden bautechnische Maßnahmen zur Ertüchtigung der Gebäudesubstanz erforderlich, um die statischen und brandschutztechnischen Anforderungen an ein Schulgebäude zu erfüllen.
Im Rahmen der Umbaumaßnahme der NaWi- und Verwaltungsräume im Schulgebäude wurden sämtliche schadstoffhaltige Decken, Böden, Leuchten und Brandschutztüren ausgebaut, das IT-Netz erweitert und die restlichen Räume (Flure, Klassen- und Aufenthaltsräume) ebenfalls hergerichtet.
Beide Bauteile (Wohndienstgebäude und Schulgebäude) wurden in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde energetisch saniert.
In der Turnhalle erfolgte nach Durchführung der Schadstoffsanierung (PCB- / KMF-Belastung) die Wiederherrichtung der von der Sanierung betroffenen Bauteile zur Nutzung als Schul- und Vereinssporthalle.
Der Schulstandort wurde mit einem Alarm- und Wegeleitsystem sowie spezieller Amokschließung der Aufenthaltsräume zur Amokprävention ausgestattet.
Schönefeld | Bebauungsplan 04/12 Veranstaltungsgelände III – Freigelände
Schönefeld | Bebauungsplan 04/12 Veranstaltungsgelände III – Freigelände
Projektsteuerung eines Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Freigeländes als ergänzendes Ausstellungsgelände für das Berlin ExpoCenter Airport auf einer ehemaligen landwirtschaftlichen Fläche. Entwickelt wurde ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Veranstaltungsgelände Freigelände/Parkplatz“.

Erstellung des Bebauungsplan, Verfahrens- und Steuerungsleistungen sowie Umweltprüfung
Leistungsbausteine für den ca. 8 ha großen Planbereich waren die Erstellung des Bebauungsplans mit allen Leistungsphasen, Verfahrens- und Steuerungsleistungen zum Bebauungsplan, wie die Durchführung von Beteiligungsverfahren, die Ausschreibung, Vergabe und Begleitung von Gutachten sowie die Zeitplanung und Kostenkontrolle.
Das Verfahren beinhaltete hohe verkehrsplanerische, infrastrukturelle und immissionstechnische Anforderungen.
Jahn, Mack & Partner unterstützte die Gemeindeverwaltung bei der Steuerung der Gutachten und Fachbeiträge, dazu gehörten die Baugrunduntersuchung, Fragen der Entwässerung, Verkehrskonzepte, Erschließung, Untersuchungen zu Lärm- und Lichtimmissionen und zu den Luftschadstoffen und die landschaftsplanerischen und artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowie die Umweltprüfung.
Jahn, Mack & Partner führte regelmäßige Runden zur Steuerung des Verfahrens mit der Gemeinde Schönefeld, dem Vorhabenträger und je nach Thema beteiligten Behörden und Planer*innen durch. Dadurch wurde gewährleistet, dass die fachliche Auseinandersetzung interdisziplinär und zügig mit den verschiedenen Beteiligten erfolgen kann, Sichtweisen und Interpretationen gegenseitig erläutert und Planungskonflikte zielführend gelöst werden können.
Seddiner See | Bebauungspläne zur Sicherung von Gewerbegebieten
Seddiner See | Bebauungspläne zur Sicherung von Gewerbegebieten
Seit 1995 werden für die Gemeinde Seddiner See rechtssichere Bebauungspläne für Gewerbegebiete bis zu 63ha erarbeitet bzw. geändert. In zwei Bebauungsplänen wurden Planungskonflikte einer heranrückenden Wohnbebauung bewältigt.
2014 – 2018
Bebauungsplan Gewerbegebiet am Wasserturm
Ziel der Planung war eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die planungsrechtliche Sicherung als Gewerbegebiet. Vorhandenen Betrieben sollte die Möglichkeit einer Entwicklung eingeräumt sowie bisher ungenutzte Flächen im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Boden reaktiviert werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans mit Umweltbericht, schalltechnischem Gutachten und Verkehrsuntersuchung für das ca. 7 ha große Gewerbegebiet erfolgte mit der Maßgabe, die Verträglichkeit mit dem Wohnstandort „Eisenbahnsiedlung“ zu gewährleisten sowie den Erhalt von kleinen und mittelständigen Betrieben zu sichern.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurde Flächennutzungsplan geändert.
2011 – 2013
Städtebauliches Konzept und Bebauungsplan „Kiefernweg“ (Teilung des Bebauungsplanverfahrens)
Basierend auf dem von Jahn, Mack & Partner erarbeiteten städtebaulichen Konzept zur Erweiterung des Wohngebietes „Lindenring“ erfolgte die planungsrechtliche Umsetzung mit einem qualifizierten Bebauungsplan.
Im Zuge der hierfür erforderlichen Änderung eines rechtskräftigen Bebauungsplans wurden weitere Teile überplant, um die Art der Nutzung an die sich geänderten Anforderungen der Gewerbetreibenden anzupassen.
Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im Verfahren wurde eine Waldumwandlung gem. § 8 des brandenburgischen Waldgesetzes, eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Fang und die Umsiedlung vorkommender Zauneidechsen sowie die Abstimmung eines geeigneten Ausweichhabitats für die Umsiedlung der Zaunechsen erforderlich.
Für das Heranrücken des Wohnens an das bestehende Gewerbegebiet wurden Schallschutzmaßnahmen analog des erstellten Schallgutachtens festgesetzt.
Der Geltungsbereich wurde zur Verfahrensbeschleunigung der gewerblichen Festsetzungen geteilt und in zwei getrennten Verfahren abgeschlossen (B-Pläne „Kiefernweg I – Gewerbegebiet“, „Kiefernweg II – Wohngebiet)
2011 – 2013
Städtebauliches Konzept und Bebauungsplan „Kiefernweg“ (Teilung des Bebauungsplanverfahrens)
Basierend auf dem von Jahn, Mack & Partner erarbeiteten städtebaulichen Konzept zur Erweiterung des Wohngebiets „Lindenring“ erfolgte die planungsrechtliche Umsetzung mit einem qualifizierten Bebauungsplan.
Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im Verfahren wurde eine Waldumwandlung gem. § 8 des brandenburgischen Waldgesetzes, eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Fang und die Umsiedlung vorkommender Zauneidechsen sowie die Abstimmung eines geeigneten Ausweichhabitats für die Umsiedlung der Zaunechsen erforderlich.
Für das Heranrücken des Wohnens an das bestehende Gewerbegebiet wurden Schallschutzmaßnahmen analog des erstellten Schallgutachtens festgesetzt (Schallschutzwand und Lärmkontingentierung für gewerbliche Nutzungen).
Der Geltungsbereich wurde zur Verfahrensbeschleunigung der gewerblichen Festsetzungen geteilt und in zwei getrennten Verfahren abgeschlossen (B-Pläne „Kiefernweg I – Gewerbegebiet“, „Kiefernweg II – Wohngebiet)
2005 – 2006
Bebauungsplan „Gewerbestraße Nord“
Die Aufstellung des Bebauungsplans mit Umweltprüfung diente der Entwicklung eines 7,7ha großen Gewerbegebiets. Für die Befreiung einer Teilfläche aus einem geschützten Biotop wurden im Verfahren die Ausgliederung aus einem Landschaftsschutzgebiet sowie eine Waldumwandlung gem. § 8 des brandenburgischen Waldgesetzes notwendig.
Ergänzend zur Betreuung des Bebauungsplanverfahrens übernahm Jahn, Mack & Partner auch die Koordination und Moderation des städtebaulichen Vertrags zwischen Gemeinde, Vorhabenträger und Forstamt sowie eines begleitenden Gutachtens zu den Kompensationsmaßnahmen.
Des Weiteren hat Jahn, Mack & Partner die Unterlagen für den Bauantrag erstellt.
1995 – 1996
Bebauungspläne 1a und 1b für das Gewerbegebiet Neuseddin
Für das ca. 63 ha große Gewerbegebiet Neuseddin wurde in zwei Teilen und in kurzer Zeit ein rechtssicherer Bebauungsplan erstellt, der Voraussetzung für die Bereitstellung und Umsetzung von Fördermitteln zur Herstellung der Erschließung war.
Der Bebauungsplan 1a westlicher Teil umfasste vor allem Gebiete der Neuentwicklung, während mit dem Bebauungsplan 1b östlicher Teil Bestandssituationen und deren Erweiterungen planungsrechtlich gesichert wurden.
Seddiner See | Flächennutzungsplan
Aufstellung und Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Seddiner See, Landkreis Potsdam Mittelmark
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Seddiner See wurde vom Büro für Stadtplanung Gerlinde Mack in den 1990er Jahren erarbeitet. Inzwischen befindet sich das 6. Änderungsverfahren in Aufstellung. Jahn, Mack & Partner mbB ist mit den Grundleistungen zur FNP-Aufstellung und Änderung sowie den besonderen Leistungen des Verfahrens – Durchführung der Beteiligungen und Erarbeiten von Abwägungsvorschlägen sowie Umweltbericht und Artenschutzgutachten beauftragt.
Die 3./4. Änderung des Flächennutzungsplans, die vor dem Hintergrund der Bestandsicherung und der Anpassung an die Ziele der Landesplanung stand, wurde erfolgreich zur Genehmigung gebracht. Die Gemeinde Seddiner See ist geprägt durch eine Vielzahl von Streu- und Splittersiedlungen, die wiederum, bedingt durch die Festlegung als Naherholungsgebiet 1972, durch ein Nebeneinander von Wohn- und Wochenendhausgebäuden geprägt sind, die sich alle im faktischen Außenbereich befinden. Mit der 3./4. Änderung werden diese faktischen Baugebiete im Bestand gesichert. Weiterhin fanden vertiefende Abstimmungen mit Landesbetrieb Forst Brandenburg – Oberförsterei Potsdam zu den Waldflächen der Gemeinde Seddiner See statt.
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Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans setzt den Schwerpunkt auf Rücknahme einzelne Bauflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet sowie auf die Darstellung einiger Flächen gem. § 4 (4) der LSG-Verordnung, für die ein Zustimmungsverfahren in Abstimmung mit dem Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft durchgeführt wird. Weiterhin hat die Gemeinde für einzelne Flächen ihre Entwicklungsziele geändert und stellt dies ebenfalls in dem Änderungsverfahren dar.
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich derzeit in der Aufstellung. In der Änderung werden einzelne Flächen umgewandelt. Parallel zum Flächennutzungsplan wird für die Änderungsflächen 01 „Parken und Umsteigen Bahnhof Seddin“ ein Bebauungsplan entwickelt, wofür die Änderung des Flächennutzungsplans die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen soll. Weitere Flächen werden für eine mögliche Anpassung geprüft und weitere Anpassungen der Darstellung als nachrichtliche Übernahme gem. der Bestandsnutzung werden durchgeführt.
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich seit 2023 ebenfalls in Aufstellung. Mit der Änderung werden einzelne Flächen umgewandelt, um die planungsrechtliche Voraussetzung für die parallel eingeleiteten Bebauungspläne „Gewerbestr. 12“ (Änderungsfläche 1) im Ortsteil Neuseddin sowie „Mehrzweckplatz und Wohnbebauung in Seddin“ (Änderungsfläche 2) im Ortsteil Seddin zu schaffen. Im Rahmen der Änderungsfläche 1 ist die Darstellung als gewerbliche Baufläche geplant. Zudem befindet sich der Geltungsbereich zum Teil im Landschaftsschutzgebiet. Aus diesem Grund ist beabsichtigt, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) die Zustimmung zur Vereinbarkeit mit der LSG-Verordnung zu beantragen. Das Ergebnis ist Grundlage für die Darstellung im FNP. Für die Änderungsfläche 2 sind die Darstellungen als Wohnbaufläche sowie Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrübungsplatz/Festplatz“ geplant.



































