Duisburg | landschaftsplanerisch-städtebaulicher Wettbewerb "RheinPark"
Duisburg | landschaftsplanerisch-städtebaulicher Wettbewerb "RheinPark"
Die Stadt Duisburg lobte einen europaweiten landschaftsplanerisch-städtebaulichen Planungswettbewerb zur Entwicklung eines etwa 60ha umfassenden Gewerbeflächenbands entlang des Rheins aus.
Jahn, Mack & Partner beteiligte sich am landschaftsplanerisch-städtebaulichen Planungswettbewerb zusammen mit Gabriele Kiefer, Landschaftsarchitektin (Berlin) und wurde mit dem 2. Preis gewürdigt.
Wettbewerbsaufgabe war die Entwicklung eines Produktions-, Büro- und Service-Parks mit Neuordnung des Planungsrechts, Festlegung einer neuen städtebaulichen Ordnung mit Stadtgrundriss und Anbindung des Stadtraumes sowie die Gestaltung des Landschaftsraumes und Erarbeitung eines Vorschlages zur schrittweisen Entwicklung in Einzelprojekten im Rahmen der neuen Ordnung.
Seddiner See | Flächennutzungsplan
Aufstellung und Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Seddiner See, Landkreis Potsdam Mittelmark
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Seddiner See wurde vom Büro für Stadtplanung Gerlinde Mack in den 1990er Jahren erarbeitet. Inzwischen befindet sich das 6. Änderungsverfahren in Aufstellung. Jahn, Mack & Partner mbB ist mit den Grundleistungen zur FNP-Aufstellung und Änderung sowie den besonderen Leistungen des Verfahrens – Durchführung der Beteiligungen und Erarbeiten von Abwägungsvorschlägen sowie Umweltbericht und Artenschutzgutachten beauftragt.
Die 3./4. Änderung des Flächennutzungsplans, die vor dem Hintergrund der Bestandsicherung und der Anpassung an die Ziele der Landesplanung stand, wurde erfolgreich zur Genehmigung gebracht. Die Gemeinde Seddiner See ist geprägt durch eine Vielzahl von Streu- und Splittersiedlungen, die wiederum, bedingt durch die Festlegung als Naherholungsgebiet 1972, durch ein Nebeneinander von Wohn- und Wochenendhausgebäuden geprägt sind, die sich alle im faktischen Außenbereich befinden. Mit der 3./4. Änderung werden diese faktischen Baugebiete im Bestand gesichert. Weiterhin fanden vertiefende Abstimmungen mit Landesbetrieb Forst Brandenburg – Oberförsterei Potsdam zu den Waldflächen der Gemeinde Seddiner See statt.
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Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans setzt den Schwerpunkt auf Rücknahme einzelne Bauflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet sowie auf die Darstellung einiger Flächen gem. § 4 (4) der LSG-Verordnung, für die ein Zustimmungsverfahren in Abstimmung mit dem Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft durchgeführt wird. Weiterhin hat die Gemeinde für einzelne Flächen ihre Entwicklungsziele geändert und stellt dies ebenfalls in dem Änderungsverfahren dar.
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich derzeit in der Aufstellung. In der Änderung werden einzelne Flächen umgewandelt. Parallel zum Flächennutzungsplan wird für die Änderungsflächen 01 „Parken und Umsteigen Bahnhof Seddin“ ein Bebauungsplan entwickelt, wofür die Änderung des Flächennutzungsplans die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen soll. Weitere Flächen werden für eine mögliche Anpassung geprüft und weitere Anpassungen der Darstellung als nachrichtliche Übernahme gem. der Bestandsnutzung werden durchgeführt.
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich seit 2023 ebenfalls in Aufstellung. Mit der Änderung werden einzelne Flächen umgewandelt, um die planungsrechtliche Voraussetzung für die parallel eingeleiteten Bebauungspläne „Gewerbestr. 12“ (Änderungsfläche 1) im Ortsteil Neuseddin sowie „Mehrzweckplatz und Wohnbebauung in Seddin“ (Änderungsfläche 2) im Ortsteil Seddin zu schaffen. Im Rahmen der Änderungsfläche 1 ist die Darstellung als gewerbliche Baufläche geplant. Zudem befindet sich der Geltungsbereich zum Teil im Landschaftsschutzgebiet. Aus diesem Grund ist beabsichtigt, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) die Zustimmung zur Vereinbarkeit mit der LSG-Verordnung zu beantragen. Das Ergebnis ist Grundlage für die Darstellung im FNP. Für die Änderungsfläche 2 sind die Darstellungen als Wohnbaufläche sowie Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrübungsplatz/Festplatz“ geplant.