Berlin Mitte | Quartier Am Humboldthain

Berlin Mitte | Quartier Am Humboldthain

Südlich des Volksparks Humboldthain soll ein neues Quartier entstehen. Wir begleiteten und moderierten die erste Phase der Ideenentwicklung zukünftiger Nutzungen in Form eines Werkstattverfahrens.

Konzeption, Moderation und Nachbereitung Fachwerkstätten und Bürgerdialog

Das planungsrechtlich als Gewerbegebiet eingestufte Areal QAH soll aufgrund der Lage im EpB-Gebiet und seiner Einordnung als einer von elf Berliner Zukunftsorten auch künftig als ein Standort für Produktion, Gewerbe, Wissenschaft und Forschung gelten und daher weiterentwickelt werden.

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In vier Beteiligungsrunden, Fachdialoge sowie Bürgerdialoge, wurden zu den jeweils präsentierten Themen Fragen diskutiert, Lösungswege extrahiert und der Konsens über die Zielstellungen moderiert. Nach jeder Runde wurden Pläne, inhaltliche Zusammenstellungen oder Grafiken von uns erarbeitet, die die Diskussionsgrundlage für die nächste Werkstattrunde bildeten.

Als Ergebnis steht das Ergebniskonzept, das wesentliche Inhalte zur Identität, den Alleinstellungsmerkmalen, dem Städtebau und Freiraum, den Nutzungen, den Erdgeschosszonen, der Mischung und Vielfalt sowie zur verkehrlichen Erschließung und zur Gestaltung des öffentlichen Raums enthält. Er bildet die Grundlage für den darauffolgenden städtebaulichen Wettbewerb als zweite Stufe des Entwicklungsverfahrens.


Berlin Treptow-Köpenick | Vorhabenbezogener Bebauungsplan 9-17 VE "Neues Wohnen am Eisenhutweg"

Berlin Treptow-Köpenick | Vorhabenbezogener Bebauungsplan 9-17 VE "Neues Wohnen am Eisenhutweg"

Das Bebauungsplanverfahren, das als Vorhaben- und Entwicklungsplan gem. § 12 BauGB durchgeführt wurde, überplant den westlichen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans XV-58bb, der ein Gewerbegebiet festsetzt und sich derzeit ebenfalls im Änderungsverfahren (XV-58bb-1) befindet.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan 9-17 VE im Bezirk Treptow-Köpenick ist Bestandteil des Bereichs der Entwicklungsmaßnahme Adlershof / Johannisthal. Die Grundlage bildete ein städtebauliches Konzept, das eine hohe Dichte (GRZ 0,6, GFZ 1,9) und bis zu sieben Vollgeschosse vorsieht. Insgesamt sind rund 600 Wohneinheiten geplant, die durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft übernommen werden sollen. Etwa 50 % des künftigen Wohnungsbestands soll als mietpreisgebundener Wohnraum hergestellt werden.

Die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans hat die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes zum Ziel und wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im Regelverfahren durchgeführt.

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Die Planung erforderte insbesondere abwägungssichere Lösungen für den Umgang mit Lärmkonflikten. Südlich wird das Plangebiet durch die Bundesautobahn A113 begrenzt, nördlich durch den stark befahrenen Eisenhutweg. Darüber hinaus macht das östlich benachbarte Gewerbegebiet schallschutztechnische Festsetzungen erforderlich. Dementsprechend sind sowohl städtebauliche als auch planungsrechtliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich, ohne die es nicht möglich wäre, eine Entwicklung des Standortes als Wohngebiet durchzuführen. Darüber hinaus sind aufgrund der Gebäudehöhen und Dichte Überschreitungen des Abstandsflächenrechts erforderlich, die es im Planverfahren zu berücksichtigen galt.

Neben den Anforderungen an den Immissionsschutz und die Verkehrsanbindung des Gesamtgebietes wurde ebenfalls der Artenschutz in die Planung mit einbezogen.

Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere der Anwohnerschaft gelegt. Es wurde eine Werkstattveranstaltung auf dem Gelände durchgeführt, die zu einer Anpassung der Planung geführt hat.


Berlin Tempelhof-Schöneberg | Bebauungsplan 7-88 „Multifunktionsbad Mariendorf“ mit Umweltbericht

Berlin Tempelhof-Schöneberg | Bebauungsplan 7-88 "Multifunktionsbad Mariendorf" mit Umweltbericht

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Multifunktionsbad. Grundlage ist der Senatsbeschluss zum „Bäderkonzept 2025“, das den Standort des bestehenden Kombibads Mariendorf als Neubauprojekt für ein Multifunktionsbad ausweist.

Der Bebauungsplan sieht auf einer Fläche von rund 7,2 ha die Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf sowie die Erschließung und Stellplätze vor. Neben Hallenbad und Freibecken sind Flächen für die erforderlichen Nebenanlagen vorgesehen.

Das Bebauungsplanverfahren hat insbesondere verkehrstechnische und immissionsschutzrechtliche Fragestellungen zu behandeln, um die Auswirkungen auf die bestehenden angrenzenden Wohngebiete zu untersuchen. Aus diesem Grund werden für das Planverfahren Beteiligungskonzepte erarbeitet und durchgeführt, um die Belange der verschiedenen Nutzungsgruppen sowie der Anwohnenden im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.


Berlin Spandau | Bebauungsplan 5-91 „Quartier am ehemaligen Krankenhaus Staaken“

Berlin Spandau | Bebauungsplan 5-91 "Quartier am ehemaligen Krankenhaus Staaken"

 

Revitalisierung des ehemaligen Kasernengeländes mit bewegter Vergangenheit: Das 13,8 ha große Plangebiet wird durch seinen denkmalgeschützten Gebäudebestand geprägt. Im Vorfeld wurde eine städtebauliche Machbarkeitsstudie erstellt.

Die Kasernen des ehemaligen Fliegerhorsts Staaken wurden in den 1930er Jahren durch die Luftwaffe errichtet. Sie gehörten zum Flugplatz Staaken, der zuerst Zeppelinwerft, dann einer der ersten Verkehrsflughäfen Deutschlands war. Nach 1945 wurde er von der Sowjetarmee genutzt. Der Flugbetreib wurde 1953 eingestellt und das Gelände war bis 1997 eine Außenstelle des Krankenhauses Nauen, da Weststaaken zur DDR gehörte.

Neben der städtebaulichen Machbarkeitsstudie wurde im Vorfeld ein Fachgutachten zum Bedarf an sozialer Infrastruktur für die Entwicklung von Wohnbauflächen im Bereich des Vorhabens erstellt. Planungsziele des Bebauungsplans sind die bauplanungsrechtliche Vorbereitung einer überwiegend wohnbaulichen Entwicklung des Areals sowie eines Mischgebietes, die Sicherung öffentlich zugänglicher Flächen sowie der Erschließung. Weiterhin geht es um die Sicherung und Revitalisierung des denkmalgeschützten Gebäudebestandes und der städtebaulichen Grundstruktur.


Wustermark | Bebauungsplan E 36A "Olympisches Dorf" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans

Wustermark | Bebauungsplan E 36A "Olympisches Dorf" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans

Wiederbelegung des Olympischen Dorfs von 1936 als Wohnquartier mit dem ehemaligen Speisehaus der Nationen im Zentrum. Zur Vorbereitung wurde in einem interdisziplinären Planungsziel ein Integriertes Quartiersentwicklungskonzept erarbeitet.

Die Entwicklung eines am historischen Vorbild orientierten, neuen Quartiers mit der Erhaltung des Denkmals im Vordergrund. Als Premiumprojekt im Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ unterliegt das Denkmalensemble und Gartendenkmal besonderen baukulturellen Ansprüchen.

Planungsziele des Bebauungsplans sind die bauplanungsrechtliche Vorbereitung einer Wohnbebauung sowie die Sicherung der Erschließung und der Grünflächen. Es gilt Festsetzungen zu treffen, die dem besonderen denkmalpflegerischen Anspruch gerecht werden und genügend Flexibilität für die Entwicklung der Grundstücke zulassen.  Neben dem Denkmalschutz sind der Trinkwasserschutz, der Lärmschutz, Artenschutz, Baum-/Waldersatz sowie das Mitwachsen der Sozialen Infrastruktur in der Gemeinde Wustermark wichtige Abwägungsbelange.


Rangsdorf | Bebauungsplan GM 20-1 "Theresenhof / Spitzberg (SÜD)" mit Umweltbericht zur Erweiterung des Gewerbegebietes am Spitzberg

Rangsdorf | Bebauungsplan GM 20-1"Theresenhof / Spitzberg (Süd)" mit Umweltbericht zur Erweiterung des Gewerbegebietes am Spitzberg

Entwicklung eines 28 ha großen Gewerbegebiets für Logistik und kleinere Gewerbebetriebe. Planerische Konfliktbewältigung komplexer Erschließungsfragen, Immissionsschutz mit Emissionskontingentierung, Auswirkungen auf das Ortsbild usw.

Das Planverfahren hatte einen hohen gutachterlichen und zeitlichen Koordinierungsaufwand. Es waren Auswirkungen für das Ortsbild, dem Immissionsschutz und, durch Betriebe und verkehrliche Auswirkungen, des Denkmalschutzes sowie Biotop- und Artenschutzes zu erfassen und Maßnahmen zu definieren. Des Weiteren musste die stufenweise Entwicklung des Plangebietes mit einer sinnvollen Baugrundstücksbildung vorgedacht werden.


Schönwalde-Glien | Bebauungsplan "Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch", 1. Änderung sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht

Schönwalde-Glien | Bebauungsplan "Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch", 1. Änderung sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht

Das 47 ha große Plangebiet soll zu einem lebendigen Quartier entwickelt werden. Das städtebauliche Konzept erhält das bauliche Ensemble des ehemaligen Fliegerhorstes und das Erschließungsnetz und sieht eine behutsame Ergänzung vor.

Die Planungsziele sehen neben der Sicherung von allgemeinen Wohngebieten auch die Festsetzung eines Urbanen Gebietes vor, dass die Ansiedlung gebietsnahe Versorgung, soziale Infrastruktur und gewerbliche Betriebe ermöglicht. Darüber hinaus gilt es die Erschließung sowie die umfangreichen Frei- und Grünflächen zu qualifizieren und zu sichern.

Dabei sind die Themen des Artenschutzes, des Baum- und Waldersatzes und der technischen Erschließung, insbesondere der Entwässerung, zu klären. Auch die direkte Nachbarschaft zum Landschaftsschutz- sowie FFH-Gebiet sind zu untersuchen.