Rangsdorf | Flächennutzungsplan

Aufstellung und Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf, Landkreis Teltow-Fläming

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf wurde in den 1990er Jahren erarbeitet. Inzwischen befindet sich das 4. Änderungsverfahren in Aufstellung. Das Büro Jahn, Mack & Partner mbB ist mit den Grundleistungen zur FNP-Aufstellung und Änderung sowie den besonderen Leistungen des Verfahrens – Durchführung der Beteiligungen und Erarbeiten von Abwägungsvorschlägen sowie Umweltbericht und Änderung Landschaftsplan (in Zusammenarbeit mit dem Büro Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH) beauftragt.

2. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf, Landkreis Teltow-Fläming

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf ist seit dem 15.05.2012 rechtskräftig. Nach der Erstaufstellung bzw. dem 1. Änderungsverfahren haben sich die Entwicklungsziele der Gemeinde jedoch weiterentwickelt und machen eine erneute Anpassung der Darstellungen erforderlich. Weitere Planungsflächen sind zwischenzeitlich entwickelt. Darüber hinaus sind geänderte Nutzungs- und Entwicklungsziele innerhalb der Gemeinde, sowie externer Entwicklungen und Rahmenbedingen, für verschiedene Teilbereiche, herausgearbeitet und beschlossen worden, die sich aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht entwickeln lassen. Im Zuge einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit das 2. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans erforderlich. Mit Beschluss vom 21.02.2019 wurde entsprechend das 2. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan eingeleitet. Parallel zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans wurde der Landschaftsplan fortgeschrieben. Die Gemeindevertretung hat in öffentlicher Sitzung am 11.10.2022 mit Beschluss die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf festgestellt. Nach Abschluss des Verfahrens ist eine Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans in der geänderten Fassung als Gesamtflächennutzungsplan beabsichtigt.

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3. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf, Landkreis Teltow-Fläming

Mittlerweile sind für weitere Teilflächen der Gemeinde städtebauliche Entwicklungen im Verfahren, die eine weitere Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich machen. Dies betrifft insbesondere Teilflächen, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung derzeit im Verfahren sind. Im Zuge einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit das 3. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans erforderlich. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Dennoch erfolgte gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Berücksichtigung der Umweltbelange.

4. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf, Landkreis Teltow-Fläming

Die 4. Flächennutzungsplanänderung befindet sich seit 2024 in Aufstellung. Gemäß Aufstellungsbeschluss soll der Flächennutzungsplan an acht Teilflächen geändert werden. Dabei gilt es für vier Teilflächen ein Änderungsverfahren aufgrund geänderter und neuer Entwicklungsabsichten innerhalb der Gemeinde durchzuführen sowie für vier Teilflächen Anpassungen aufgrund nachrichtlicher Übernahmen bzw. Anpassungen an die tatsächliche Nutzung vorzunehmen. Das Verfahren wird im Normalverfahren durchgeführt. Eine Anpassung des Landschaftsplan wird ebenso parallel durchgeführt.


Verfahrenssteuerung des Werkstattverfahrens „Quartier am Kiehlufer“ in Berlin Neukölln

Berlin Neukölln | Quartier am Kiehlufer

Durchführung des Werkstattverfahrens zur Entwicklung eines innerstädtischen Quartiers in Berlin Neukölln, inklusive Ausarbeitung der Aufgabenstellung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vorprüfung und Durchführung der Kolloquien.

Verfahrenssteuerung des Werkstattverfahrens

Das zweistufige Werkstattverfahren „Quartier am Kiehlufer“ wurde zwischen April 2023 und September 2023 durchgeführt. Jahn, Mack & Partner wurde mit der Verfahrenssteuerung beauftragt.

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Das Projektgebiet liegt nördlich des Neuköllner Schifffahrtskanals am Kiehlufer, im nordöstlichen Teil des Bezirks Neukölln und ist derzeit mit verschiedenen, teilweise leerstehenden und baufälligen Gebäuden bebaut. Der Standort weist eine hohe Zentralität aus, die Bekanntheit ist jedoch aufgrund der bezirklichen Randlage und der geringen Entwicklung des Grundstücks noch eingeschränkt.

In einem Auftaktkolloquium mit der Auftraggeberin und dem Bezirk konnten die drei teilnehmenden Büros das Projektgebiet vor Ort kennenlernen. Im Rahmen der zwei weiteren Kolloquien (Zwischenkolloquium und Abschlusskolloquium) wurden die Entwürfe vor einem Gremium präsentiert, welches Überarbeitungshinweise gab. Das ausgewählte Architekturbüro Cobe hat das städtebauliche Konzept weiterentwickelt und einen Masterplan erarbeitet, welcher als Grundlage für den Bebauungsplan dient. Mit der Bearbeitung des Bebauungsplans wurde Jahn, Mack & Partner ebenfalls beauftragt.

Planungsrechtliches Ziel ist die Entwicklung eines Urbanen Gebietes bestehend aus Flächen für Wohnen im Geschosswohnungsbau mit einem Anteil an gefördertem Mietsegment sowie Flächen für Nahversorgung, Gewerbe und soziale Infrastruktur. DIe frühzeitige Beteiligung startet im zweiten Quartal 2024.


Panketal - Sicherung eines Schulstandortes

Bebauungsplan und städtebauliches Konzept für eine Schule in Panketal

 

Planungsrechtliche Sicherung und städtebauliche Konzeptionierung für einen kommunalen Schulstandort in der Gemeinde Panketal.

Die Gemeinde Panketal im nördlichen Berliner Umland weist einen langfristig steigenden Bedarf an Schulstandorten auf. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer vierzügigen Grundschule inklusive Hort und den erforderlichen Frei- und Sportflächen. Darüber hinaus wird der Standort einer Kindertagesstätte gesichert. Grundlage der Planung stellt eine städtebauliche Machbarkeitsstudie dar, für die in mehreren Varianten eine Vorzugsvariante ausgearbeitet worden ist. Zudem sichert der Bebauungsplan die bestehenden Nutzungen der Humboldt-Universität am Standort.

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Die Festsetzungen des Bebauungsplans sichern Flächen für Gemeinbedarf und des Sondergebietes für Hochschulnutzung sowie die verkehrliche Erschließung des Schulstandortes. Durch die Lage entlang der Bahntrasse stehen immissionsschutzrechtliche Fragestellungen im Fokus der Planung. Der Eingriff wird vollständig im geteilten Geltungsbereich innerhalb des Bebauungsplans ausgeglichen.  Der zweite Teil des Geltungsbereichs ermöglicht eine Renaturierung eines Teilbereiches des Dransegrabens sowie seine Ertüchtigung als Fuß- und Radweges.

 


Schönefeld OT Selchow, Agri-Photovoltaikanlage "Elysium Solar"

Vorhabenbezogener Bebauungsplan und parallele Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht für eine Agri-PV-Anlage

Festsetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Agri-Photovoltaikanlage, südlich angrenzend zum Flughafen BER mit besonderen Fragestellungen zur Flugsicherheit und zum Artenschutz.

Der Vorhabenträger beabsichtigt innerhalb der Gemeinde Schönefeld, Ortsteil Selchow, eine Agri-Photovoltaikfreiflächenanlage, welche die Nutzung von Landwirtschaft und Photovoltaikanlagen kombiniert, zu entwickeln. Das Plangebiet liegt direkt südlich angrenzend an dem Flughafen BER.

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Der Geltungsbereich umfasst rund 72 ha und ist durch landwirtschaftliche Ackernutzung geprägt. Darüber hinaus befinden sich verschiedene geschützte Biotope, Bodendenkmale sowie entlang der südlichen Grenze eine 110 kV-Trasse im Geltungsbereich.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung der Agri-Photovoltaikanlage im Außenbereich. Dabei sind insbesondere Fragestellungen zur Flugsicherheit (Lichtreflex/ -reflexion, elektromagnetische Strahlung) sowie zum Artenschutz (v.a. Brutvögel) zu betrachten. Außerdem werden planfestgestellte Ausgleichsmaßnahmen überplant und notwendige Eingriffe im Plangebiet ausgeglichen.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönefeld sieht für die Fläche im Geltungsbereich eine landwirtschaftliche Nutzung vor. Die Änderung des Flächennutzungsplans zielt dabei auf die Schaffung einer Sonderbaufläche für das Plangebiet ab, um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zu sichern. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.


Schönefeld 01/20 "Am Fuchsberg"

Bebauungsplan Nr. 01/20 „Am Fuchsberg“ und parallele Änderung des Flächennutzungsplans

Festsetzung einer Fläche für Versorgung für ein 380 kV-Umspannwerk sowie 110 kV Netzknoten.

Die Gemeinde Schönfeld beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplans auf einer Fläche von ca. 11,8 ha die planungsrechtliche Sicherung eines Umspannwerkes al gasisolierten Schaltanlage der 50 Hertz Transmission GmbH (320 kV) sowie eines 110-kV Netzknotens der Stromnetzberlin GmbH.

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Die Flächen sind geprägt von landwirtschaftlicher Nutzung, sowie mehreren planfestgestellten Maßnahmen- bzw. Ausgleichsflächen des Flughafens Berlin-Brandenburg. Das Plangebiet unterliegt in Teilen bzw. gänzlich baulichen Einschränkungen dieses Flughafens, welche die bauliche Ausgestaltung und bauliche Nutzung einschränken. Das Plangebiet ist durch seine historische Vornutzung als Rieselfeld als Altlastenverdachtsfläche einzustufen.

Der Bebauungsplan setzt eine Fläche für Versorgung mit der Zweckbestimmung „Elektrizität“ fest und sichert die ausreichende Erschließung des Standortes. Zu den Nutzungen gehören ein Umspannwerk sowie weitere technische Anlagen wie oberirdische und unterirdische Hochspannungskabel. Dabei sind insbesondere immissionsschutzrechtliche Fragestellungen (Schall, elektromagnetische Strahlung) zu betrachten. Planfestgestellte Ausgleichsmaßnahmen werden überwiegend gesichert und notwendige Eingriffe im Plangebiet sowie auf externen Flächen ausgeglichen.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurde das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan bearbeitet. Durch die bisherige Darstellung von Landwirtschaftsflächen konnte dem Entwicklungsgebot nicht Rechnung getragen werden. Das Änderungsverfahren hat die Änderung als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Elektrizität“ zum Inhalt.


Stadt Kassel | Henschel Areal

Kassel | Henschel Areal Moderationsverfahren

Für eine Neuentwicklung des Henschel Areals begleiteten und moderierten wir die erste Phase der Ideenentwicklung zukünftiger Nutzungen in Form eines Werkstattverfahrens.

Konzeption, Moderation und Nachbereitung von Fachwerkstätten und Bürgerdialogen

Für den ehemaligen Industriestandort des Maschinen-, Fahrzeugbau- und Rüstungskonzerns Henschel & Sohn (später Henschel-Werke) wurde im Rahmen einer offenen Projektentwicklung ein Werkstattverfahren zur Ideenfindung zukünftiger Nutzungen durchgeführt.

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In drei Beteiligungsrunden, zwei Fachdialogen sowie einem Bürgerdialog, wurden zu den jeweils präsentierten Themen Fragen diskutiert, Lösungswege extrahiert und der Konsens über die Zielstellungen moderiert. Nach jeder Runde wurden Pläne, inhaltliche Zusammenstellungen oder Grafiken von uns erarbeitet, die die Diskussionsgrundlage für die nächste Werkstattrunde bildeten.

Als Ergebnis steht das Konsenskonzept, das wesentliche Inhalte zur Identität, den Alleinstellungsmerkmalen, dem Städtebau und Freiraum, den Nutzungen sowie zur Mobilität und Infrastruktur enthält. Das Konzept bildet die Grundlage für den darauffolgenden städtebaulichen Wettbewerb als zweite Stufe des Entwicklungsverfahrens.


Berlin Mitte | Quartier Am Humboldthain

Berlin Mitte | Quartier Am Humboldthain

Südlich des Volksparks Humboldthain soll ein neues Quartier entstehen. Wir begleiteten und moderierten die erste Phase der Ideenentwicklung zukünftiger Nutzungen in Form eines Werkstattverfahrens.

Konzeption, Moderation und Nachbereitung Fachwerkstätten und Bürgerdialog

Das planungsrechtlich als Gewerbegebiet eingestufte Areal QAH soll aufgrund der Lage im EpB-Gebiet und seiner Einordnung als einer von elf Berliner Zukunftsorten auch künftig als ein Standort für Produktion, Gewerbe, Wissenschaft und Forschung gelten und daher weiterentwickelt werden.

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In vier Beteiligungsrunden, Fachdialoge sowie Bürgerdialoge, wurden zu den jeweils präsentierten Themen Fragen diskutiert, Lösungswege extrahiert und der Konsens über die Zielstellungen moderiert. Nach jeder Runde wurden Pläne, inhaltliche Zusammenstellungen oder Grafiken von uns erarbeitet, die die Diskussionsgrundlage für die nächste Werkstattrunde bildeten.

Als Ergebnis steht das Ergebniskonzept, das wesentliche Inhalte zur Identität, den Alleinstellungsmerkmalen, dem Städtebau und Freiraum, den Nutzungen, den Erdgeschosszonen, der Mischung und Vielfalt sowie zur verkehrlichen Erschließung und zur Gestaltung des öffentlichen Raums enthält. Er bildet die Grundlage für den darauffolgenden städtebaulichen Wettbewerb als zweite Stufe des Entwicklungsverfahrens.


Berlin Treptow-Köpenick | Vorhabenbezogener Bebauungsplan 9-17 VE "Neues Wohnen am Eisenhutweg"

Berlin Treptow-Köpenick | Vorhabenbezogener Bebauungsplan 9-17 VE "Neues Wohnen am Eisenhutweg"

Das Bebauungsplanverfahren, das als Vorhaben- und Entwicklungsplan gem. § 12 BauGB durchgeführt wurde, überplant den westlichen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans XV-58bb, der ein Gewerbegebiet festsetzt und sich derzeit ebenfalls im Änderungsverfahren (XV-58bb-1) befindet.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan 9-17 VE im Bezirk Treptow-Köpenick ist Bestandteil des Bereichs der Entwicklungsmaßnahme Adlershof / Johannisthal. Die Grundlage bildete ein städtebauliches Konzept, das eine hohe Dichte (GRZ 0,6, GFZ 1,9) und bis zu sieben Vollgeschosse vorsieht. Insgesamt sind rund 600 Wohneinheiten geplant, die durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft übernommen werden sollen. Etwa 50 % des künftigen Wohnungsbestands soll als mietpreisgebundener Wohnraum hergestellt werden.

Die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans hat die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes zum Ziel und wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im Regelverfahren durchgeführt.

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Die Planung erforderte insbesondere abwägungssichere Lösungen für den Umgang mit Lärmkonflikten. Südlich wird das Plangebiet durch die Bundesautobahn A113 begrenzt, nördlich durch den stark befahrenen Eisenhutweg. Darüber hinaus macht das östlich benachbarte Gewerbegebiet schallschutztechnische Festsetzungen erforderlich. Dementsprechend sind sowohl städtebauliche als auch planungsrechtliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich, ohne die es nicht möglich wäre, eine Entwicklung des Standortes als Wohngebiet durchzuführen. Darüber hinaus sind aufgrund der Gebäudehöhen und Dichte Überschreitungen des Abstandsflächenrechts erforderlich, die es im Planverfahren zu berücksichtigen galt.

Neben den Anforderungen an den Immissionsschutz und die Verkehrsanbindung des Gesamtgebietes wurde ebenfalls der Artenschutz in die Planung mit einbezogen.

Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere der Anwohnerschaft gelegt. Es wurde eine Werkstattveranstaltung auf dem Gelände durchgeführt, die zu einer Anpassung der Planung geführt hat.


Berlin Tempelhof-Schöneberg | Bebauungsplan 7-88 „Multifunktionsbad Mariendorf“ mit Umweltbericht

Berlin Tempelhof-Schöneberg | Bebauungsplan 7-88 "Multifunktionsbad Mariendorf" mit Umweltbericht

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Multifunktionsbad. Grundlage ist der Senatsbeschluss zum „Bäderkonzept 2025“, das den Standort des bestehenden Kombibads Mariendorf als Neubauprojekt für ein Multifunktionsbad ausweist.

Der Bebauungsplan sieht auf einer Fläche von rund 7,2 ha die Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf sowie die Erschließung und Stellplätze vor. Neben Hallenbad und Freibecken sind Flächen für die erforderlichen Nebenanlagen vorgesehen.

Das Bebauungsplanverfahren hat insbesondere verkehrstechnische und immissionsschutzrechtliche Fragestellungen zu behandeln, um die Auswirkungen auf die bestehenden angrenzenden Wohngebiete zu untersuchen. Aus diesem Grund werden für das Planverfahren Beteiligungskonzepte erarbeitet und durchgeführt, um die Belange der verschiedenen Nutzungsgruppen sowie der Anwohnenden im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.


Berlin Spandau | Bebauungsplan 5-91 „Quartier am ehemaligen Krankenhaus Staaken“

Berlin Spandau | Bebauungsplan 5-91 "Quartier am ehemaligen Krankenhaus Staaken"

 

Revitalisierung des ehemaligen Kasernengeländes mit bewegter Vergangenheit: Das 13,8 ha große Plangebiet wird durch seinen denkmalgeschützten Gebäudebestand geprägt. Im Vorfeld wurde eine städtebauliche Machbarkeitsstudie erstellt.

Die Kasernen des ehemaligen Fliegerhorsts Staaken wurden in den 1930er Jahren durch die Luftwaffe errichtet. Sie gehörten zum Flugplatz Staaken, der zuerst Zeppelinwerft, dann einer der ersten Verkehrsflughäfen Deutschlands war. Nach 1945 wurde er von der Sowjetarmee genutzt. Der Flugbetreib wurde 1953 eingestellt und das Gelände war bis 1997 eine Außenstelle des Krankenhauses Nauen, da Weststaaken zur DDR gehörte.

Neben der städtebaulichen Machbarkeitsstudie wurde im Vorfeld ein Fachgutachten zum Bedarf an sozialer Infrastruktur für die Entwicklung von Wohnbauflächen im Bereich des Vorhabens erstellt. Planungsziele des Bebauungsplans sind die bauplanungsrechtliche Vorbereitung einer überwiegend wohnbaulichen Entwicklung des Areals sowie eines Mischgebietes, die Sicherung öffentlich zugänglicher Flächen sowie der Erschließung. Weiterhin geht es um die Sicherung und Revitalisierung des denkmalgeschützten Gebäudebestandes und der städtebaulichen Grundstruktur.