Berlin Mitte | Betreuung des Fördergebiets „Lebendiges Zentrum und Quartier“ Nikolaiviertel

Nach erfolgreicher Erarbeitung des ISEK wurde das Büro Jahn, Mack & Partner vom Bezirksamt Mitte von Berlin mit der Gebietsbetreuung des Nikolaiviertels beauftragt. Das Quartier wird durch das Programm „Lebendige Zentren und Quartiere“ gefördert.

Das heutige Nikolaiviertel liegt in der Gründungsstätte Berlins mit der Nikolaikirche als das älteste noch erhaltene Gebäude der Stadt. Das Viertel stellt nach fast vollständiger Zerstörung im zweiten Weltkrieg und einer Neubebauung in den 1980igern ein Beispiel für das Leitbild des späten DDR-Städtebaus dar, in Stadtzentren historische Orte zurückzugewinnen und diese gleichzeitig als attraktive Wohnorte zu entwickeln.

Es ist zugleich Wohnort, Geschäftsort, Kulturort und ein bedeutsamer touristischer Anziehungspunkt in der historischen Mitte Berlins. Die kulturhistorische Bedeutung und ihr Wert für die Stadt gilt es zu erhalten, zu entwickeln und für die Stadtgesellschaft sowie für Besucher*innen aus aller Welt dauerhaft zugänglich zu machen und zu vermitteln. Hierzu wurde bereits 2018 eine Erhaltungsverordnung im Sinne des § 172 BauGB erlassen. Das Gebiet Nikolaiviertel wurde aufgrund seiner stadtentwicklungspolitischen Bedeutung und seines baukulturellen Hintergrunds mit Senatsbeschluss vom 25. Juni 2019 als Fördergebiet in das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (seit 2021 Programm Lebendige Zentren und Quartiere) aufgenommen. Voraussetzung war die Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK), dass Ziele und Maßnahmen für das Gebiet konkretisiert.

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Das mit dem Förderprogramm angestrebte Ziel ist eine Entwicklung im Sinne eines lebendigen Anziehungspunkts für Berliner*innen sowie Tourist*innen unter besonderer Beachtung der Bedeutung als historischer und denkmalgeschützter Ort in der Berliner Mitte. Handlungsschwerpunkte bilden darüber hinaus die Aufwertung des öffentlichen Raums und die Verbesserung der Zugänglichkeit sowie die Sanierung der maroden Uferpromenade. Dem Abbau von Barrieren kommt dabei eine große Bedeutung zu. Des Weiteren sollen Impulse gegeben werden, die Qualitäten der Angebote in den Bereichen Handel und Gastronomie auszubauen, mit den Anforderungen an den Wohnstandort Nikolaiviertel in Einklang zu bringen und die Gesamtwahrnehmung des Nikolaiviertels zu verbessern. Die Anforderungen an Maßnahmen ergeben sich außerdem aus Denkmalschutzaspekten (d.h. u.a. aus dem Denkmalpflegerischen Gutachten) und der Nutzung als Wohnstandort.

In 2021 wurde durch unser Büro mit der Umsetzung erster Maßnahmen begonnen. Dazu gehörte die Einrichtung der Arbeits- und Beteiligungsstrukturen (Akteurskreis), die Etablierung des Nikolaifonds (Gebietsfonds) und die Unterstützung des Bezirks und des Landesdenkmalamts bei der Ausschreibung für ein Denkmalpflegerischen Gutachten für den öffentlichen Raum.


Projektzeitraum: seit 2021
Im Auftrag von: Bezirksamt Mitte von Berlin
Bearbeitet von: Karsten Scheffer, Maja Kerber, Elena Rinderspacher, Caroline Patzelt u. w.