Niedersachsen, Sachsen-Anhalt | Bauplanungsrechtliche Beratung für Windparkbetreibergesellschaften

Die planungsrechtliche Beratung einer Betreibergesellschaft für Windparks zur Schaffung optimaler Voraussetzungen für das Repowering von Altanlagen umfasst sowohl die regionalplanerischen als auch bauleitplanerischen Voraussetzungen an den jeweiligen Standorten der Windparks.

Des Weiteren werden für die umfangreichen Änderungen und Neuaufstellungen der betreffenden Regionalen Raumordnungsprogramme und Regionalpläne sowie der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung, die zur Zeit oder künftig im Verfahren sind, die planungsrechtlichen Vorgaben und Festsetzungen geprüft. Darunter fallen insbesondere die Vorgaben der Planungen aber auch die Prüfung und Aufstellung der Planverfahren und dessen künftige Festsetzungen.

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Dabei gilt es, die artenschutz- und abstandsrechtlichen Kriterien sowie die weiteren Anforderungen an ein schlüssiges Plankonzept zu untersuchen und rechtlich zu bewerten. Darunter fällt auch die Erarbeitung von Stellungnahmen für alle Beteiligungsschritte in formellen und informellen Planverfahren. Darüber hinaus wird der Auftraggeber in weiterführenden Arbeits- und Fragestellungen beraten und unterstützt. Dazu zählen sowohl länderspezifische bauordnungsrechtliche Vorgaben und Anforderungen für die Planung von Windenergieanlagen als auch die Unterstützung im Genehmigungs­verfahren zum Bundes­immissions­schutzgesetz.
Projektzeitraum: seit 2015
Im Auftrag von: NEIF GmbH & Co. KG
Bearbeitet von: Gerlinde Mack, Gaston Klaeß